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ANGEBOT ZUR FINANZIERUNG VON DER EUROPÄISCHEN UNION

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MODERNISIERUNG DES FARMS

  1. 900 000 PLN (50 % der beihilfefähigen Nettokosten) nicht rückzahlbarer Beihilfen bei der Auswahl eines Projekts zur Entwicklung der Ferkelproduktion (ohne den Kauf von Tieren). Die Mittel können verwendet werden für: den Bau und die Modernisierung von Stallgebäuden für die Schweineproduktion (Schweinebetriebe), deren Ausrüstung und den Kauf von Maschinen und Ausrüstungen für / in der Zucht verwendet.
  2. 500.000 PLN (50 % der beihilfefähigen Nettokosten) der nicht rückzahlbaren Beihilfe bei Wahl einer anderen Tierhaltung – Bau von Stallungen für die Produktion von Kuhmilch und Fleischrindern, mit Ausnahme der Geflügelproduktion (zB Rinderzucht Milch oder Fleisch, Schafe, Ziegen etc.)
  3. 200.000 PLN (50 % der förderfähigen Nettokosten) – andere Projekte (nicht rückzahlbare Beihilfen) einschließlich für den Kauf von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Verfestigung der Oberfläche des Lebensraums mit Pflastersteinen, Kauf von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, z. B. Traktoren, Mähdrescher, Spritzen, Aggregate, Streuer, Pflüge usw., Anlage von Obst- und Staudenplantagen (mindestens 5 Jahre Früchte tragend), Bau von Obst- und Kühlhäusern, Bewässerungsanlagen, Gerüste und Obstgartenzäune, Bau von Trockenräumen, Bau von Pilzfarmen.
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Boni für Junglandwirte

Art der Unterstützung: 150.000 $ Bonus PLN für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf einem Bauernhof.

Begünstigte: Junglandwirt – eine Person, die:

unter 40 Jahre alt ist über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügt erstmalig als alleinige Betriebsleiterin einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, dh im Zeitraum von 12 Monaten vor Einreichung des Beihilfeantrags mit der Einrichtung des Betriebs begonnen hat, jedoch bis zum Datum der Antragstellung hat sie den Betrieb nicht als Betriebsleiterin geführt.

Als Teil des Bonus kann der Begünstigte Bauinvestitionen tätigen, landwirtschaftliche Geräte kaufen und auch Land kaufen.

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UMSTRUKTURIERUNG VON KLEINEN FARMEN

Beihilfesatz: Beihilfehöchstbetrag: 60.000 PLN

Die Beihilfe wird in Form einer Prämie in zwei Raten gezahlt: 80 % und 20 % des Beihilfebetrags.

Der Bonus darf nur einmal während der Umsetzung des EPLR 2014-2020 gewährt werden.

Bedingungen:

  1. Besitz eines landwirtschaftlichen Betriebes mit einer Fläche von mindestens 1 ha oder einer für die Produktion genutzten Immobilie im Bereich der Sonderabteilungen der landwirtschaftlichen Produktion,
  2. Besitz einer Farm mit einer wirtschaftlichen Größe von bis zu 10.000 Euro

Wir bieten professionelle Unterstützung (seit 2007 beschäftigen wir uns mit EU-Fördermitteln) im Bereich:

  1. Diagnose Ihrer Bedürfnisse und Möglichkeiten.
  2. Entwicklung und Einreichung des Antrags, des Geschäftsplans und anderer notwendiger Anhänge bei ARMA.
  3. Überwachung Ihres Projekts bis zum Erhalt einer Finanzhilfeentscheidung von ARIMR.
  4. Erstellung des Antrags auf Zahlung und Abwicklung des Projekts.

kontaktiere uns

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Verkaufsabteilung

pinezka

Wróblewo 76, 06-540 Radzanów